Gemeinsam durch die Krise. Machen ist wie Wollen, nur krasser – so sagt man und handelt schnell. Daher hat die Bundesregierung auf die aktuelle Corona-Pandemie mit einer Anpassung der Umsatzsteuersätze reagiert – wie, wer, wann, wie hoch? Eine Übersicht.

Die Große Koalition hat am 3.6.2020 im Rahmen ihres Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets beschlossen, die Umsatzsteuersätze befristet vom 1.7.2020 – 31.12.2020 von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % zu senken. Am 5.6.2020 hat der Bundesrat dem Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. Das bedeutet, vom 1.7.2020 bis 30.6.2021 ist für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen der ermäßigte Steuersatz anzuwenden. Getränke sind von der Steuersenkung allerdings ausgenommen.